Wo ist mein Geld?

1615

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Soll 2025

60,9 Mio €

-11,5 %7,9 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,012 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 16

2,3 %

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Ist 2025

57,8 Mio €

−3,1 Mio € gegenüber dem Soll

23 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

23 von 23
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1615 428 01

    21,7 Mio €

    35,5 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1615 422 01

    12,2 Mio €

    20,0 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1615 532 02

    5,0 Mio €

    8,2 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1615 518 02

    4,3 Mio €

    7,1 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1615 544 01

    3,7 Mio €

    6,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1615 532 01

    2,1 Mio €

    3,5 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1615 812 02

    2,0 Mio €

    3,3 %

  • Mieten und Pachten

    1615 518 01

    1,8 Mio €

    2,9 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1615 427 09

    1,5 Mio €

    2,5 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1615 517 01

    1,3 Mio €

    2,1 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1615 812 01

    1,0 Mio €

    1,6 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1615 511 01

    981 Tsd €

    1,6 %

  • Dienstreisen

    1615 527 01

    840 Tsd €

    1,4 %

  • Aus- und Fortbildung

    1615 525 01

    700 Tsd €

    1,1 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1615 539 99

    600 Tsd €

    1,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1615 532 41

    570 Tsd €

    0,9 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1615 511 41

    308 Tsd €

    0,5 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1615 519 01

    200 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1615 453 01

    100 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1615 811 01

    99 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1615 514 01

    50 Tsd €

    0,1 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs

    1615 687 09

    35 Tsd €

    0,1 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

    1615 686 09

    5 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →