Wo ist mein Geld?

1615

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Soll 2026

63,4 Mio €

+4,0 %+2,4 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,012 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 16

2,3 %

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1615 428 01

    21,6 Mio €

    34,1 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1615 422 01

    12,4 Mio €

    19,6 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1615 518 02

    7,4 Mio €

    11,6 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1615 532 02

    5,0 Mio €

    7,9 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1615 544 01

    3,7 Mio €

    5,8 %

  • Mieten und Pachten

    1615 518 01

    1,9 Mio €

    3,0 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1615 812 02

    1,8 Mio €

    2,9 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1615 427 09

    1,5 Mio €

    2,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1615 812 01

    1,5 Mio €

    2,4 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1615 517 01

    1,4 Mio €

    2,1 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1615 532 01

    925 Tsd €

    1,5 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1615 511 01

    773 Tsd €

    1,2 %

  • Dienstreisen

    1615 527 01

    760 Tsd €

    1,2 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1615 539 99

    680 Tsd €

    1,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    1615 525 01

    633 Tsd €

    1,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1615 511 41

    616 Tsd €

    1,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1615 532 41

    275 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1615 812 42

    175 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1615 453 01

    100 Tsd €

    0,2 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1615 519 01

    100 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1615 811 01

    99 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1615 514 01

    50 Tsd €

    0,1 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs

    1615 687 09

    30 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

    1615 686 09

    5 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →