1616
Bundesamt für Strahlenschutz
Soll 2025
80,5 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,016 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 16
3,0 %
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Ist 2025
88,6 Mio €
+8,1 Mio € gegenüber dem Soll
31 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1616 428 0130,0 Mio €
37,3 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1616 422 0113,4 Mio €
16,6 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1616 518 026,5 Mio €
8,0 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
1616 532 026,0 Mio €
7,5 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1616 422 214,5 Mio €
5,6 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1616 517 013,3 Mio €
4,1 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1616 812 022,0 Mio €
2,5 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1616 511 011,7 Mio €
2,1 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1616 812 321,5 Mio €
1,9 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1616 427 091,5 Mio €
1,9 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1616 532 011,4 Mio €
1,8 %
Zuweisungen an den Versorgungsfonds
1616 634 231,4 Mio €
1,7 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1616 428 211,2 Mio €
1,5 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1616 812 01986 Tsd €
1,2 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
1616 711 01843 Tsd €
1,0 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1616 539 99682 Tsd €
0,8 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1616 519 01518 Tsd €
0,6 %
Dienstreisen
1616 527 01507 Tsd €
0,6 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
1616 514 01444 Tsd €
0,6 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1616 511 31416 Tsd €
0,5 %
Mieten und Pachten
1616 518 01339 Tsd €
0,4 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1616 532 31319 Tsd €
0,4 %
Aus- und Fortbildung
1616 525 01313 Tsd €
0,4 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1616 427 19269 Tsd €
0,3 %
Nicht aufteilbare Personalausgaben
1616 429 21119 Tsd €
0,1 %
Mieten und Pachten
1616 518 31115 Tsd €
0,1 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1616 428 1173 Tsd €
0,1 %
Erwerb von Fahrzeugen
1616 811 0143 Tsd €
0,1 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1616 453 0131 Tsd €
0,0 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs
1616 686 0919 Tsd €
0,0 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs
1616 687 098 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →