Wo ist mein Geld?

1701

Gesetzliche Leistungen für die Familien

Soll 2025

12,90 Mrd €

+3,3 %+410,2 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

2,6 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 17

90,9 %

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ist 2025

12,43 Mrd €

−471,2 Mio € gegenüber dem Soll

9 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Elterngeld

    1701 681 02

    7,41 Mrd €

    57,4 %

  • Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz

    1701 681 13

    3,38 Mrd €

    26,2 %

  • Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes

    1701 632 07

    1,31 Mrd €

    10,2 %

  • Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes

    1701 636 11

    255,0 Mio €

    2,0 %

  • Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG

    1701 681 11

    224,0 Mio €

    1,7 %

  • Zuweisung an die Conterganstiftung

    1701 685 01

    182,6 Mio €

    1,4 %

  • Einlage in die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

    1701 685 02

    96,0 Mio €

    0,7 %

  • Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

    1701 632 01

    46,6 Mio €

    0,4 %

  • Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz

    1701 862 01

    1,0 Mio €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →