Wo ist mein Geld?

1912

Bundesverfassungsgericht

Soll 2026

33,9 Mio €

+4,0 %+1,3 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,006 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 19

73,0 %

Bundesverfassungsgericht

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Erstattung der Bezüge und Nebenleistung sowie der Versorgungszuschläge für abgeordnete Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

    1912 422 02

    7,2 Mio €

    21,1 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1912 422 01

    5,8 Mio €

    17,2 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1912 428 01

    5,3 Mio €

    15,7 %

  • Bezüge und Nebenleistungen des Präsidenten, der Vizepräsidentin, der Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter

    1912 421 01

    3,4 Mio €

    10,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1912 511 01

    2,4 Mio €

    7,2 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1912 427 09

    1,3 Mio €

    3,8 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1912 532 01

    1,3 Mio €

    3,8 %

  • Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Wahrnehmung von Bundesaufgaben

    1912 632 01

    1,2 Mio €

    3,5 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1912 517 01

    1,2 Mio €

    3,4 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1912 711 01

    989 Tsd €

    2,9 %

  • Veranstaltungen

    1912 531 01

    740 Tsd €

    2,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1912 453 01

    675 Tsd €

    2,0 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1912 519 01

    550 Tsd €

    1,6 %

  • Mieten und Pachten

    1912 518 01

    458 Tsd €

    1,4 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1912 812 02

    318 Tsd €

    0,9 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1912 539 99

    288 Tsd €

    0,8 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    1912 532 03

    202 Tsd €

    0,6 %

  • Dienstreisen

    1912 527 01

    150 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1912 812 01

    106 Tsd €

    0,3 %

  • Ausgaben zur Förderung internationaler Kontakte

    1912 532 04

    104 Tsd €

    0,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1912 422 11

    76 Tsd €

    0,2 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1912 511 11

    70 Tsd €

    0,2 %

  • Kostenerstattung an die Deutsche Bahn AG für die Benutzung ihrer Verkehrsmittel durch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts

    1912 411 01

    69 Tsd €

    0,2 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1912 532 11

    10 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →