Wo ist mein Geld?

2012

Bundesrechnungshof

Soll 2025

123,0 Mio €

-1,1 %1,4 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,024 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 20

62,8 %

Bundesrechnungshof

Ist 2025

126,2 Mio €

+3,2 Mio € gegenüber dem Soll

23 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

23 von 23
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    2012 422 01

    78,7 Mio €

    63,9 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    2012 532 01

    11,2 Mio €

    9,1 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    2012 518 02

    6,0 Mio €

    4,9 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    2012 812 02

    5,9 Mio €

    4,8 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    2012 428 01

    5,3 Mio €

    4,3 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    2012 517 01

    4,1 Mio €

    3,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    2012 511 01

    3,3 Mio €

    2,7 %

  • Dienstreisen

    2012 527 01

    2,2 Mio €

    1,8 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    2012 812 12

    1,5 Mio €

    1,2 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    2012 511 11

    1,3 Mio €

    1,1 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    2012 532 11

    720 Tsd €

    0,6 %

  • Aus- und Fortbildung

    2012 525 01

    700 Tsd €

    0,6 %

  • Mieten und Pachten

    2012 518 01

    505 Tsd €

    0,4 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    2012 422 11

    470 Tsd €

    0,4 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    2012 453 01

    370 Tsd €

    0,3 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    2012 539 99

    245 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    2012 812 01

    180 Tsd €

    0,1 %

  • Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    2012 422 03

    126 Tsd €

    0,1 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    2012 519 01

    100 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    2012 427 09

    40 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs

    2012 687 09

    20 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    2012 811 01

    9 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

    2012 686 09

    2 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →