2112
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Soll 2025
38,1 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,008 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 21
80,5 %
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ist 2025
41,5 Mio €
+3,4 Mio € gegenüber dem Soll
20 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
2112 422 0118,9 Mio €
49,6 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2112 428 017,4 Mio €
19,3 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
2112 518 024,8 Mio €
12,5 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
2112 517 012,1 Mio €
5,4 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2112 812 021,1 Mio €
2,8 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
2112 511 01735 Tsd €
1,9 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
2112 532 01620 Tsd €
1,6 %
Dienstreisen
2112 527 01472 Tsd €
1,2 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
2112 511 11350 Tsd €
0,9 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
2112 422 11335 Tsd €
0,9 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
2112 812 01300 Tsd €
0,8 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
2112 427 09237 Tsd €
0,6 %
Bezüge der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
2112 421 01200 Tsd €
0,5 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
2112 532 11150 Tsd €
0,4 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
2112 539 99150 Tsd €
0,4 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2112 812 12150 Tsd €
0,4 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
2112 532 02110 Tsd €
0,3 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
2112 453 01100 Tsd €
0,3 %
Aus- und Fortbildung
2112 525 0150 Tsd €
0,1 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
2112 711 0117 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →