2211
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
Soll 2025
668 Tsd €
Anteil am Bundeshaushalt
0,000 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 22
5,7 %
Unabhängiger Kontrollrat
Ist 2025
636 Tsd €
−32 Tsd € gegenüber dem Soll
11 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zuweisungen an den Versorgungsfonds
2211 634 03500 Tsd €
74,9 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
2211 424 0160 Tsd €
9,0 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
2211 441 0160 Tsd €
9,0 %
Öffentlichkeitsarbeit
2211 542 0110 Tsd €
1,5 %
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
2211 526 0210 Tsd €
1,5 %
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften
2211 443 017 Tsd €
1,0 %
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
2211 529 015 Tsd €
0,7 %
Veröffentlichungen und Fachinformationen
2211 543 015 Tsd €
0,7 %
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
2211 545 015 Tsd €
0,7 %
Unfallversicherung Bund und Bahn
2211 452 025 Tsd €
0,7 %
Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen
2211 527 031 Tsd €
0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →