2411
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
Soll 2025
1,7 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,000 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 24
15,3 %
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Ist 2025
15 Tsd €
−1,7 Mio € gegenüber dem Soll
11 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zuweisungen an den Versorgungsfonds
2411 634 031,4 Mio €
84,3 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
2411 441 01147 Tsd €
8,6 %
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
2411 529 0140 Tsd €
2,3 %
Öffentlichkeitsarbeit
2411 542 0119 Tsd €
1,1 %
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
2411 526 0216 Tsd €
0,9 %
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
2411 545 0113 Tsd €
0,8 %
Gerichts- und ähnliche Kosten
2411 526 019 Tsd €
0,5 %
Veröffentlichungen und Fachinformationen
2411 543 019 Tsd €
0,5 %
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften
2411 443 019 Tsd €
0,5 %
Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen
2411 527 033 Tsd €
0,2 %
Unfallversicherung Bund und Bahn
2411 452 023 Tsd €
0,2 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →