Wo ist mein Geld?

2503

Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn

Soll 2026

183,8 Mio €

+55,1 %+65,3 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,035 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 25

2,4 %

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

9 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin

    2503 725 05

    84,5 Mio €

    46,0 %

  • Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt in Berlin

    2503 733 01

    34,5 Mio €

    18,8 %

  • Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages

    2503 526 03

    28,5 Mio €

    15,5 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    2503 519 11

    12,0 Mio €

    6,5 %

  • Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall

    2503 712 11

    8,9 Mio €

    4,9 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    2503 711 11

    5,0 Mio €

    2,7 %

  • Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin

    2503 526 04

    3,8 Mio €

    2,1 %

  • Bundesstiftung Bauakademie

    2503 685 02

    3,6 Mio €

    1,9 %

  • Baunebenkosten

    2503 526 13

    3,0 Mio €

    1,6 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →