3205
Verzinsung
Soll 2026
30,28 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
5,8 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 32
90,0 %
Bundesschuld
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
13 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zinsen für Bundesanleihen
3205 575 0120,14 Mrd €
66,5 %
Zinsen für Bundesobligationen
3205 575 033,19 Mrd €
10,5 %
Zinsen für Bundesschatzanweisungen
3205 575 052,43 Mrd €
8,0 %
Diskont für Unverzinsliche Schatzanweisungen
3205 575 061,60 Mrd €
5,3 %
Zinsen für das Kassenmanagement des Bundes
3205 575 211,16 Mrd €
3,8 %
Zinsen für Grüne Bundeswertpapiere
3205 575 11865,6 Mio €
2,9 %
Zinsen für die Kreditaufnahme des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
3205 575 30673,0 Mio €
2,2 %
Zinsen für Schuldscheindarlehen
3205 575 04183,1 Mio €
0,6 %
Zinsen für Geldmarktgeschäfte zur Haushaltsfinanzierung
3205 575 1261,9 Mio €
0,2 %
Zahlungen an die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
3205 541 0253,7 Mio €
0,2 %
Ausgaben aus Anlass der Beschaffung von Mitteln im Wege des Kredits
3205 541 0138,6 Mio €
0,1 %
Zinsen für Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank und nach dem Umstellungsergänzungsgesetz sowie Rentenausgleichsforderungen zur Aufbesserung von Versicherungsleistungen
3205 573 1433,3 Mio €
0,1 %
Zinsen gem. § 4 des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG)
3205 575 08-150,1 Mio €
-0,5 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →