6067
Sonstige Versorgungsausgaben
Soll 2025
2,63 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
0,5 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 60
5,6 %
Allgemeine Finanzverwaltung
Ist 2025
2,57 Mrd €
−63,4 Mio € gegenüber dem Soll
32 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen
6067 636 421,03 Mrd €
39,0 %
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und ihre Hinterbliebenen
6067 636 43897,0 Mio €
34,1 %
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinterbliebenen
6067 636 45528,0 Mio €
20,1 %
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Zollverwaltung der DDR und ihre Hinterbliebenen
6067 636 4481,0 Mio €
3,1 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee
6067 439 4117,0 Mio €
0,6 %
Nachversicherungen
6067 636 3217,0 Mio €
0,6 %
Versorgungsbezüge
6067 437 3113,0 Mio €
0,5 %
Erstattungen an Rentenversicherungsträger für Aufwendungen gemäß § 290a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
6067 636 2310,0 Mio €
0,4 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Länder sowie Zuschüsse und Zulagen an die Länder
6067 632 219,0 Mio €
0,3 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
6067 446 318,0 Mio €
0,3 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs
6067 439 427,0 Mio €
0,3 %
Versorgungsbezüge
6067 437 213,5 Mio €
0,1 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS
6067 439 443,5 Mio €
0,1 %
Nachversicherungen
6067 636 222,7 Mio €
0,1 %
Erstattung von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenversicherung Bund
6067 636 412,0 Mio €
0,1 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Länder sowie Zuschüsse und Zulagen an die Länder
6067 632 311,4 Mio €
0,1 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
6067 446 21900 Tsd €
0,0 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
6067 434 31700 Tsd €
0,0 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
6067 434 21500 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Gemeinden und Gemeindeverbände
6067 633 21500 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche sowie Zuschüsse und Zulagen an sonstige Bereiche
6067 671 31450 Tsd €
0,0 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Zollverwaltung der DDR
6067 439 43400 Tsd €
0,0 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
6067 446 11400 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche sowie Zuschüsse und Zulagen an sonstige Bereiche
6067 671 21250 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Gemeinden und Gemeindeverbände
6067 633 31190 Tsd €
0,0 %
Versorgungsbezüge
6067 432 11180 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie Zuschüsse und Zulagen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit
6067 636 31100 Tsd €
0,0 %
Versorgung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes
6067 437 2280 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie Zuschüsse und Zulagen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit
6067 636 2180 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Zweckverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Zweckverbände
6067 637 2140 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Zweckverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Zweckverbände
6067 637 3140 Tsd €
0,0 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
6067 434 1110 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →