Wo ist mein Geld?

Woher das Geld kommt

Erst ab Mitte Juli arbeiten Sie rechnerisch für sich selbst.

So rechnet es der Bund der Steuerzahler. Die Zahl ist zugespitzt, und sie ist angreifbar — beides steht hier unten. Unstrittig ist die andere Zahl: 989,8 Mrd € Steuern in einem Jahr.

1999

Steueraufkommen 2025

989,8 Mrd €

+4,4 % gegenüber dem Vorjahr, vor der Verteilung

Steuerzahlergedenktag 2026

13. Juli

23:21 Uhr — davor arbeitet man rechnerisch für den Staat

Einkommensbelastungsquote 2026

53,1 %

Von einem Euro bleiben 46,9 Cent

Der Gedenktag

Eine starke Zahl, und was gegen sie spricht

Der Steuerzahlergedenktag ist die bekannteste Zahl zur Steuerlast in Deutschland. Er ist eine Durchschnittsrechnung, kein persönlicher Steuersatz. Wer ihn zitiert, sollte beides kennen.

Nach Haushaltstyp

  • Alle Haushalte53,1 %13. Juli
  • Alleinstehende54,0 %17. Juli
  • Mehrpersonenhaushalte52,9 %

Der Verband rechnet die Einkommensbelastungsquote — Steuern und Abgaben gemessen am Volkseinkommen — auf einen Kalendertag um. Bis zu diesem Tag arbeitet man rechnerisch für den Staat, danach für sich selbst. Die Quote ist eine Durchschnittsgröße über alle Haushalte, kein persönlicher Steuersatz.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. · 2026 · Stand 10.07.2026 · Eigene Berechnung des Verbands, keine amtliche Statistik

Gegenrede

Die Rechnung ist umstritten. Sie setzt Sozialversicherungsbeiträge mit Steuern gleich, obwohl daraus Renten, Kranken- und Pflegeleistungen finanziert werden, die an die Beitragszahler zurückfließen. Und sie bildet keinen konkreten Haushalt ab, sondern einen rechnerischen Durchschnitt.

Die Zahl taugt als Aufhänger, nicht als Beleg. Belastbar wird die Debatte erst mit dem, was darunter liegt: welche Steuer wie viel bringt, und was mit dem Geld geschieht.

Das Aufkommen

Wer die Steuern behält

Die 989,8 Mrd € sind das Aufkommen vor der Steuerverteilung, die drei Ebenenwerte stehen nach der Verteilung. Die Zahlen addieren sich deshalb nicht auf: ein Teil fließt als Eigenmittel an die EU.

  • Länder

    415,30 Mrd €

    43,5 %

  • Bund

    388,70 Mrd €

    40,7 %

  • Gemeinden

    150,90 Mrd €

    15,8 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Steuereinnahmen · 2025 · Stand 17.04.2026

Alle Ebenen, 2025

Welche Steuer wie viel bringt

Das gesamte Aufkommen vor der Verteilung, aufgeschlüsselt nach 44 Steuerarten. Zwei davon tragen zusammen die Hälfte — und beide zahlt man, ohne je einen Bescheid zu sehen.

44 von 44
  • Lohnsteuer

    262,69 Mrd €

    26,5 %

  • Umsatzsteuer

    236,27 Mrd €

    23,9 %

  • Veranlagte Einkommensteuer

    78,36 Mrd €

    7,9 %

  • Gewerbesteuer (brutto)

    76,44 Mrd €

    7,7 %

  • Einfuhrumsatzsteuer

    73,94 Mrd €

    7,5 %

  • Körperschaftsteuer

    39,16 Mrd €

    4,0 %

  • Energiesteuer

    37,56 Mrd €

    3,8 %

  • Landessteuern

    34,28 Mrd €

    3,5 %

  • Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    31,12 Mrd €

    3,1 %

  • Abgeltungssteuer

    24,80 Mrd €

    2,5 %

  • Versicherungsteuer

    19,61 Mrd €

    2,0 %

  • Tabaksteuer

    17,63 Mrd €

    1,8 %

  • Grundsteuer B

    15,74 Mrd €

    1,6 %

  • Erbschaftsteuer

    15,41 Mrd €

    1,6 %

  • Grunderwerbsteuer

    15,10 Mrd €

    1,5 %

  • Solidaritätszuschlag

    12,88 Mrd €

    1,3 %

  • Kraftfahrzeugsteuer (Bund)

    9,60 Mrd €

    1,0 %

  • Zölle

    5,86 Mrd €

    0,6 %

  • Stromsteuer

    5,86 Mrd €

    0,6 %

  • Luftverkehrsteuer

    2,06 Mrd €

    0,2 %

  • Alkoholsteuer

    2,05 Mrd €

    0,2 %

  • Lotteriesteuer

    1,79 Mrd €

    0,2 %

  • Kaffeesteuer

    1,04 Mrd €

    0,1 %

  • Sonstige Vergnügungsteuer

    897,0 Mio €

    0,1 %

  • Feuerschutzsteuer

    773,0 Mio €

    0,1 %

  • Biersteuer

    539,7 Mio €

    0,1 %

  • Hundesteuer

    429,7 Mio €

    0,0 %

  • Sportwettsteuer

    419,5 Mio €

    0,0 %

  • Sonstige Steuern

    378,1 Mio €

    0,0 %

  • Schaumweinsteuer

    364,6 Mio €

    0,0 %

  • Grundsteuer A

    344,4 Mio €

    0,0 %

  • Zweitwohnungsteuer

    283,7 Mio €

    0,0 %

  • Virtuelle Automatensteuer

    214,6 Mio €

    0,0 %

  • EU-Energiekrisenbeitrag

    133,8 Mio €

    0,0 %

  • Online-Pokersteuer

    33,0 Mio €

    0,0 %

  • Zwischenerzeugnissteuer

    23,0 Mio €

    0,0 %

  • Jagd- und Fischereisteuer

    6,4 Mio €

    0,0 %

  • Totalisatorsteuer

    5,7 Mio €

    0,0 %

  • Grundsteuer C

    4,9 Mio €

    0,0 %

  • Pauschalierte Eingangsabgaben

    2,2 Mio €

    0,0 %

  • Andere Rennwettsteuer

    686 Tsd €

    0,0 %

  • Schankerlaubnissteuer

    214 Tsd €

    0,0 %

  • Sonstige Landessteuern

    2 Tsd €

    0,0 %

  • Sonstige Bundessteuern

    2 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, GENESIS-Online 71211-0001 · 1999–2025 · Stand 25. August 2026 · Steuereinnahmen vor der Steuerverteilung

Nur der Bund, 2025

Woraus der Bundesanteil tatsächlich besteht

Kapitel 6001 des Bundeshaushalts listet auf, was davon beim Bund ankommt — nach der Verteilung an Länder, Gemeinden und die EU. Diese Zahlen folgen dem Jahreswechsel bis 2027, weil sie aus dem Haushaltsplan stammen und nicht aus der Statistik.

2012

Steuereinnahmen des Bundes 2025

386,8 Mrd €

37 Steuerarten im Haushaltsplan

+2,4 %+9,2 Mrd € zu 2024
37 von 37
  • Umsatzsteuer

    6001 015 01

    116,76 Mrd €

    30,2 %

  • Lohnsteuer

    6001 011 01

    110,48 Mrd €

    28,6 %

  • Einfuhrumsatzsteuer

    6001 016 01

    36,87 Mrd €

    9,5 %

  • Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 031 04 erfasste Aufkommen)

    6001 031 03

    34,65 Mrd €

    9,0 %

  • Veranlagte Einkommensteuer

    6001 012 01

    31,90 Mrd €

    8,2 %

  • Versicherungsteuer

    6001 036 02

    19,50 Mrd €

    5,0 %

  • Körperschaftsteuer

    6001 014 01

    17,90 Mrd €

    4,6 %

  • Tabaksteuer

    6001 032 02

    17,35 Mrd €

    4,5 %

  • Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste Aufkommen)

    6001 013 01

    16,18 Mrd €

    4,2 %

  • Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    6001 018 03

    10,34 Mrd €

    2,7 %

  • Kfz-Steuer

    6001 038 01

    9,61 Mrd €

    2,5 %

  • Stromsteuer

    6001 037 03

    5,94 Mrd €

    1,5 %

  • Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer

    6001 044 01

    4,04 Mrd €

    1,0 %

  • Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer

    6001 044 02

    3,26 Mrd €

    0,8 %

  • Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas)

    6001 031 04

    2,82 Mrd €

    0,7 %

  • Gewerbesteuerumlage

    6001 017 01

    2,71 Mrd €

    0,7 %

  • Luftverkehrsteuer

    6001 039 01

    2,05 Mrd €

    0,5 %

  • Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer

    6001 044 04

    2,03 Mrd €

    0,5 %

  • Alkoholsteuer

    6001 033 01

    1,98 Mrd €

    0,5 %

  • Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 044 06 erfasste Aufkommen)

    6001 044 03

    1,83 Mrd €

    0,5 %

  • Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    6001 044 06

    1,29 Mrd €

    0,3 %

  • EU-Energiekrisenbeitrag

    6001 049 04

    1,00 Mrd €

    0,3 %

  • Kaffeesteuer

    6001 035 02

    980,0 Mio €

    0,3 %

  • Energiesteuer (aus dem Verbrauch von anderen Heizstoffen als von Erdgas)

    6001 031 02

    878,0 Mio €

    0,2 %

  • Schaumweinsteuer

    6001 034 01

    340,0 Mio €

    0,1 %

  • Zwischenerzeugnissteuer

    6001 034 02

    25,0 Mio €

    0,0 %

  • Pauschalierte Einfuhrabgaben

    6001 049 03

    2,0 Mio €

    0,0 %

  • Alkopopsteuer

    6001 033 02

    1,0 Mio €

    0,0 %

  • Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

    6001 011 11

    -200,0 Mio €

    -0,1 %

  • Sanierungshilfen

    6001 015 02

    -800,0 Mio €

    -0,2 %

  • Kunststoff-Eigenmittel der EU

    6001 022 03

    -1,37 Mrd €

    -0,4 %

  • Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG)

    6001 015 11

    -1,99 Mrd €

    -0,5 %

  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU

    6001 021 01

    -5,62 Mrd €

    -1,5 %

  • Zuweisung an die Länder zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der Lkw-Maut

    6001 038 02

    -8,99 Mrd €

    -2,3 %

  • Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

    6001 016 02

    -11,66 Mrd €

    -3,0 %

  • Zuweisungen an die Länder - Regionalisierungsmittel

    6001 031 05

    -13,06 Mrd €

    -3,4 %

  • BNE-Eigenmittel der EU

    6001 022 02

    -22,16 Mrd €

    -5,7 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll), Einzelplan 60 Kapitel 6001

Herkunft 2025

Steuern sind nur ein Teil davon

Was der Bund ausgibt, kommt nicht nur aus Steuern. Was an Einnahmen fehlt, wird als Kredit gebucht — und daneben laufen Sondervermögen, die im Haushaltsplan gar nicht erscheinen.

  • SteuereinnahmenDer Anteil des Bundes, nach der Verteilung an Länder, Gemeinden und EU.386,84 Mrd €77,0 %
  • Sonstige EinnahmenGewinnabführungen, Verwaltungseinnahmen, Rückflüsse, Erlöse aus Vermögen.33,92 Mrd €6,7 %
  • Neue KreditegeliehenDie Nettokreditaufnahme, im Haushaltsplan als Einnahme gebucht.81,78 Mrd €16,3 %

Steuern decken 77,0 % davon. Geliehen sind 81,8 Mrd €16,3 %.

Die Kreditquote über 16 Haushaltsjahre →

Die Verbindung

Von der Umsatzsteuer, die Sie an der Kasse zahlen, bis zum Haushaltstitel, der sie ausgibt, sind es zwei Klicks. Von dort zum Empfänger keiner mehr.

Die Einnahmeseite des Bundeshaushalts ist genauso tief aufgeschlüsselt wie die Ausgabenseite. Beide enden an derselben Stelle: beim Titel. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht in keinem der beiden Bäume.