Wo ist mein Geld?

0216

Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

Soll 2023

3,7 Mio €

+13,0 %+425 Tsd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,001 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 02

0,3 %

Deutscher Bundestag

Ist 2023

2,7 Mio €

−997 Tsd € gegenüber dem Soll

10 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0216 422 01

    2,1 Mio €

    57,4 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0216 428 01

    584 Tsd €

    15,9 %

  • Ausgaben für die Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes und das Parlamentarische Kontrollgremium

    0216 526 05

    372 Tsd €

    10,1 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0216 422 02

    177 Tsd €

    4,8 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0216 517 01

    118 Tsd €

    3,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0216 453 01

    100 Tsd €

    2,7 %

  • Dienstreisen

    0216 527 01

    100 Tsd €

    2,7 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0216 711 01

    60 Tsd €

    1,6 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0216 539 99

    49 Tsd €

    1,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0216 812 01

    10 Tsd €

    0,3 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →