Wo ist mein Geld?

0312

Bundesrat

Soll 2023

33,0 Mio €

+14,1 %+4,1 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,007 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 03

83,3 %

Bundesrat

Ist 2023

26,7 Mio €

−6,4 Mio € gegenüber dem Soll

26 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

26 von 26
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0312 422 01

    8,5 Mio €

    25,7 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0312 428 01

    5,7 Mio €

    17,2 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0312 519 01

    3,1 Mio €

    9,4 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0312 517 01

    2,8 Mio €

    8,3 %

  • Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall

    0312 712 01

    2,5 Mio €

    7,6 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0312 511 01

    2,0 Mio €

    6,0 %

  • Kostenbeiträge für Besuchergruppen

    0312 532 04

    1,6 Mio €

    4,8 %

  • Fahrtkosten, Kostenpauschale, Reisekosten nach den Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates

    0312 411 02

    1,3 Mio €

    3,8 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0312 532 01

    900 Tsd €

    2,7 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0312 812 02

    785 Tsd €

    2,4 %

  • Veranstaltungen

    0312 531 06

    735 Tsd €

    2,2 %

  • Mieten und Pachten

    0312 518 01

    654 Tsd €

    2,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0312 812 01

    510 Tsd €

    1,5 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0312 539 99

    442 Tsd €

    1,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0312 422 02

    305 Tsd €

    0,9 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0312 427 09

    280 Tsd €

    0,8 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0312 711 01

    260 Tsd €

    0,8 %

  • Beiträge an internationale Organisationen und für parlamentarische und interparlamentarische Vereinigungen

    0312 687 01

    236 Tsd €

    0,7 %

  • Dienstreisen

    0312 527 01

    180 Tsd €

    0,5 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0312 518 02

    178 Tsd €

    0,5 %

  • Ausgaben zur Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit

    0312 532 05

    160 Tsd €

    0,5 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0312 453 01

    35 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb künstlerischer Gegenstände zur Ausstattung des Dienstgebäudes des Bundesrates

    0312 812 03

    20 Tsd €

    0,1 %

  • Aufwandsentschädigung für die Präsidentin/den Präsidenten des Bundesrates

    0312 411 01

    13 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0312 811 01

    5 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Personalausgaben

    0312 459 09

    3 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →