0512
Bundesministerium
Soll 2023
1,62 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
0,4 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 05
21,6 %
Auswärtiges Amt
Ist 2023
1,70 Mrd €
+82,1 Mio € gegenüber dem Soll
58 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0512 422 21352,7 Mio €
21,8 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
0512 532 11161,4 Mio €
10,0 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten, Professorinnen und Professoren
0512 422 11122,0 Mio €
7,5 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0512 427 29116,7 Mio €
7,2 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0512 428 21114,2 Mio €
7,1 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
0512 812 12100,5 Mio €
6,2 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0512 428 1175,4 Mio €
4,7 %
Mieten und Pachten
0512 518 2162,7 Mio €
3,9 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
0512 518 0259,3 Mio €
3,7 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
0512 453 1154,8 Mio €
3,4 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0512 511 1144,7 Mio €
2,8 %
Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte
0512 422 3230,0 Mio €
1,9 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
0512 711 2127,5 Mio €
1,7 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0512 517 3127,0 Mio €
1,7 %
Baumaßnahmen
0512 739 2123,5 Mio €
1,5 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0512 517 2123,2 Mio €
1,4 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
0512 519 2119,8 Mio €
1,2 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0512 517 1119,2 Mio €
1,2 %
Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte
0512 422 2217,2 Mio €
1,1 %
Für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
0512 529 0315,7 Mio €
1,0 %
Erwerb von Liegenschaften im Ausland
0512 821 2113,2 Mio €
0,8 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0512 427 3912,0 Mio €
0,7 %
Baumaßnahmen
0512 739 3111,5 Mio €
0,7 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0512 511 2111,2 Mio €
0,7 %
Aus- und Fortbildung
0512 525 119,9 Mio €
0,6 %
Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
0512 422 238,4 Mio €
0,5 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
0512 812 327,8 Mio €
0,5 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
0512 711 317,6 Mio €
0,5 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0512 514 317,1 Mio €
0,4 %
Dienstreisen
0512 527 215,5 Mio €
0,3 %
Dienstreisen
0512 527 115,4 Mio €
0,3 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
0512 519 315,1 Mio €
0,3 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0512 539 294,9 Mio €
0,3 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
0512 812 214,7 Mio €
0,3 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
0512 519 114,5 Mio €
0,3 %
Erwerb von Fahrzeugen
0512 811 313,7 Mio €
0,2 %
Mieten und Pachten
0512 518 313,3 Mio €
0,2 %
Erwerb von Fahrzeugen
0512 811 213,3 Mio €
0,2 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0512 514 213,3 Mio €
0,2 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0512 427 192,5 Mio €
0,2 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0512 422 412,4 Mio €
0,1 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
0512 532 311,8 Mio €
0,1 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
0512 711 111,6 Mio €
0,1 %
Zuschüsse für Honorarkonsularbeamte
0512 687 221,5 Mio €
0,1 %
Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte
0512 422 121,3 Mio €
0,1 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
0512 812 111,3 Mio €
0,1 %
Mieten und Pachten
0512 518 111,1 Mio €
0,1 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0512 428 311,0 Mio €
0,1 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0512 539 19978 Tsd €
0,1 %
Bezüge der Bundesministerin und der Staatsminister
0512 421 11511 Tsd €
0,0 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0512 539 39500 Tsd €
0,0 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0512 428 41498 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
0512 812 31400 Tsd €
0,0 %
Aus- und Fortbildung
0512 525 31290 Tsd €
0,0 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0512 514 11254 Tsd €
0,0 %
Betreuung von Delegationen und internationalen Besuchern im Ausland
0512 532 24250 Tsd €
0,0 %
Vermischte Personalausgaben
0512 459 19178 Tsd €
0,0 %
Dienstaufwandsentschädigung für Beauftragte
0512 412 11124 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →