0617
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Soll 2023
5,5 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,001 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 06
0,0 %
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ist 2023
6,2 Mio €
+708 Tsd € gegenüber dem Soll
9 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0617 422 012,3 Mio €
41,1 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0617 427 091,1 Mio €
20,8 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0617 428 01945 Tsd €
17,3 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
0617 544 01898 Tsd €
16,4 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0617 539 99125 Tsd €
2,3 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0617 511 0160 Tsd €
1,1 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0617 427 1950 Tsd €
0,9 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
0617 453 015 Tsd €
0,1 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
0617 684 092 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →