Wo ist mein Geld?

0801

Wiedergutmachungen des Bundes

Soll 2023

1,52 Mrd €

+8,7 %+122,1 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,3 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 08

15,8 %

Bundesministerium der Finanzen

Ist 2023

1,52 Mrd €

−7,3 Mio € gegenüber dem Soll

21 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

21 von 21
  • Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen

    0801 699 31

    1,33 Mrd €

    87,2 %

  • Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG)

    0801 632 31

    51,0 Mio €

    3,3 %

  • Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften

    0801 632 21

    44,0 Mio €

    2,9 %

  • Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

    0801 687 31

    41,0 Mio €

    2,7 %

  • Folgeaufgaben der Wiedergutmachung

    0801 685 31

    40,7 Mio €

    2,7 %

  • Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang

    0801 681 32

    5,0 Mio €

    0,3 %

  • Laufende Leistungen aufgrund des LAG und des Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (RepG)

    0801 681 11

    4,9 Mio €

    0,3 %

  • Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG)

    0801 636 21

    3,5 Mio €

    0,2 %

  • Beseitigung von Gefahrenstellen an ehemaligen Luftschutz- und Verteidigungsanlagen sowie Grundstücksbereinigungen

    0801 712 22

    3,0 Mio €

    0,2 %

  • Abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG

    0801 681 23

    600 Tsd €

    0,0 %

  • Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

    0801 526 32

    500 Tsd €

    0,0 %

  • Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

    0801 526 22

    300 Tsd €

    0,0 %

  • Verwaltungskosten, Gebühren und Kostenerstattungen aus der Durchführung der Lastenausgleichsgesetze

    0801 671 11

    165 Tsd €

    0,0 %

  • Zahlungen gemäß Art. 6 §§ 18 und 21 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar 1960

    0801 636 33

    140 Tsd €

    0,0 %

  • Leistungen aufgrund von Ansprüchen gegen frühere nationalsozialistische Einrichtungen

    0801 681 36

    110 Tsd €

    0,0 %

  • Härteausgleich für den Unterhalt von Kindern nach Maßgabe besonderer Verwaltungsvorschriften

    0801 681 22

    75 Tsd €

    0,0 %

  • Ansprüche auf Hauptentschädigung nach §§ 243 bis 252 LAG, auf Entschädigung nach §§ 15, 29 und 33 WBSchlussG sowie auf Entschädigung nach §§ 31 ff. RepG und sonstige Einmalleistungen

    0801 698 11

    50 Tsd €

    0,0 %

  • Versorgungs- und Schadenersatzansprüche

    0801 681 24

    50 Tsd €

    0,0 %

  • Gerichts- und ähnliche Kosten

    0801 526 21

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Beihilfen an Vertriebene im Ausland

    0801 687 12

    6 Tsd €

    0,0 %

  • Zahlungen gemäß §§ 21 (4), 21 a, 22 b und 35 (2) des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD)

    0801 636 32

    5 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →