Wo ist mein Geld?

0813

Zollverwaltung

Soll 2023

3,21 Mrd €

+3,0 %+93,6 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,7 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 08

33,2 %

Bundesministerium der Finanzen

Ist 2023

3,30 Mrd €

+94,1 Mio € gegenüber dem Soll

25 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

25 von 25
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0813 422 01

    1,89 Mrd €

    58,8 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0813 428 01

    260,3 Mio €

    8,1 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0813 532 01

    208,2 Mio €

    6,5 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0813 518 02

    165,0 Mio €

    5,1 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0813 511 01

    132,1 Mio €

    4,1 %

  • Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    0813 422 03

    95,0 Mio €

    3,0 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0813 812 02

    87,3 Mio €

    2,7 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0813 517 01

    81,0 Mio €

    2,5 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0813 811 01

    70,9 Mio €

    2,2 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0813 812 01

    56,8 Mio €

    1,8 %

  • Aus- und Fortbildung

    0813 525 01

    30,3 Mio €

    0,9 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    0813 514 01

    27,0 Mio €

    0,8 %

  • Mieten und Pachten

    0813 518 01

    18,5 Mio €

    0,6 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0813 539 99

    15,5 Mio €

    0,5 %

  • Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen auf diese gem. Art 12 der VO (EU, Euratom) Nr. 609/2014

    0813 689 01

    15,0 Mio €

    0,5 %

  • Dienstreisen

    0813 527 01

    14,0 Mio €

    0,4 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0813 711 01

    11,0 Mio €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0813 453 01

    10,0 Mio €

    0,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0813 427 09

    9,0 Mio €

    0,3 %

  • Herstellung von Tabaksteuerzeichen

    0813 533 01

    7,5 Mio €

    0,2 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    0813 532 02

    2,2 Mio €

    0,1 %

  • Zuschüsse an Dritte zur Durchführung von Baumaßnahmen für die Bundesfinanzverwaltung

    0813 891 01

    2,0 Mio €

    0,1 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0813 422 02

    1,4 Mio €

    0,0 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0813 519 01

    200 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Personalausgaben

    0813 459 09

    100 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →