Wo ist mein Geld?

0912

Bundesministerium

Soll 2023

300,2 Mio €

+18,3 %+46,4 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,065 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 09

2,1 %

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Ist 2023

269,9 Mio €

−30,3 Mio € gegenüber dem Soll

25 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

25 von 25
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0912 422 01

    143,1 Mio €

    47,7 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0912 518 02

    35,7 Mio €

    11,9 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0912 428 01

    32,6 Mio €

    10,9 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0912 532 01

    20,3 Mio €

    6,8 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0912 812 02

    17,7 Mio €

    5,9 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0912 517 01

    16,0 Mio €

    5,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0912 511 01

    8,6 Mio €

    2,8 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    0912 544 01

    8,5 Mio €

    2,8 %

  • Dienstreisen

    0912 527 01

    4,5 Mio €

    1,5 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0912 427 09

    2,9 Mio €

    1,0 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0912 711 01

    1,9 Mio €

    0,6 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0912 519 01

    1,6 Mio €

    0,5 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0912 539 99

    1,2 Mio €

    0,4 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0912 453 01

    1,2 Mio €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0912 812 01

    1,2 Mio €

    0,4 %

  • Aus- und Fortbildung

    0912 525 01

    1,0 Mio €

    0,3 %

  • Bezüge des Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekretäre

    0912 421 01

    716 Tsd €

    0,2 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    0912 532 03

    608 Tsd €

    0,2 %

  • Mieten und Pachten

    0912 518 01

    600 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    0912 514 01

    200 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0912 811 01

    90 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigung für die Koordinatorinnen der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt sowie Maritime Wirtschaft und Tourismus

    0912 412 01

    62 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Personalausgaben

    0912 459 99

    43 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

    0912 686 09

    26 Tsd €

    0,0 %

  • Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    0912 452 01

    2 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →