Wo ist mein Geld?

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Landwirtschaftliche Sozialpolitik

Soll 2023

4,08 Mrd €

+3,1 %+123,9 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,9 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 10

56,3 %

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Ist 2023

4,01 Mrd €

−67,3 Mio € gegenüber dem Soll

6 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte

    1001 636 01

    2,46 Mrd €

    60,3 %

  • Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte

    1001 636 04

    1,48 Mrd €

    36,2 %

  • Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    1001 636 02

    100,0 Mio €

    2,5 %

  • Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

    1001 636 05

    34,0 Mio €

    0,8 %

  • Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei Landabgabe (Landabgaberente)

    1001 636 03

    9,0 Mio €

    0,2 %

  • Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit

    1001 636 06

    600 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →