Wo ist mein Geld?

1004

Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge

Soll 2023

210,4 Mio €

+5,1 %+10,1 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,046 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 10

2,9 %

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Ist 2023

244,2 Mio €

+33,7 Mio € gegenüber dem Soll

7 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Erstattung der Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

    1004 671 01

    172,4 Mio €

    81,9 %

  • Erstattung der Kosten für die zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

    1004 671 41

    27,0 Mio €

    12,8 %

  • Finanzierung von Krediten für EU-Marktordnungsmaßnahmen und Maßnahmen der Notfallvorsorge

    1004 661 01

    5,5 Mio €

    2,6 %

  • Erstattung der Kosten für Maßnahmen im Fischereisektor

    1004 671 03

    3,0 Mio €

    1,4 %

  • Zuschüsse für Investitionen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

    1004 893 01

    1,7 Mio €

    0,8 %

  • Erstattung der Kosten für die Projekteinheit "Nationale Vernetzungsstelle" für den ländlichen Raum

    1004 671 02

    800 Tsd €

    0,4 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1004 547 41

    35 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →