1102
Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Soll 2023
121,05 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
26,2 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 11
72,8 %
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ist 2023
121,55 Mrd €
+500,5 Mio € gegenüber dem Soll
18 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung
1102 636 8142,68 Mrd €
35,3 %
Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung
1102 636 8330,04 Mrd €
24,8 %
Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung
1102 636 8417,26 Mrd €
14,3 %
Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet
1102 636 8211,43 Mrd €
9,4 %
Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
1102 632 019,05 Mrd €
7,5 %
Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung
1102 636 165,16 Mrd €
4,3 %
Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV
1102 636 123,58 Mrd €
3,0 %
Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX und Inklusionsbetrieben beschäftigten behinderten Menschen
1102 636 851,56 Mrd €
1,3 %
Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit im Beitrittsgebiet
1102 636 1491,0 Mio €
0,1 %
Ausfinanzierung der Zusatzversorgung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
1102 685 0186,0 Mio €
0,1 %
Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
1102 636 1767,5 Mio €
0,1 %
Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen für den Barbetrag nach dem dritten Kapitel SGB XII
1102 632 0224,0 Mio €
0,0 %
Erstattung an die Deutsche Rentenversicherung Bund für Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Grundsicherung
1102 636 0211,7 Mio €
0,0 %
Digitale Rentenübersicht
1102 636 066,7 Mio €
0,0 %
Bundesmittel für sonstige Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Absatz 1 Nr. 3 SGB VI
1102 636 075,0 Mio €
0,0 %
Kosten der Nachversicherung gem. §§ 23 und 23a des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
1102 636 04470 Tsd €
0,0 %
Kosten der Nachversicherung gem. Art. 6 §§ 19 und 23 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes
1102 636 03120 Tsd €
0,0 %
Kosten bei Betriebsrentenkürzungen in Sicherungsfällen nach § 30 Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)
1102 685 0250 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →