Wo ist mein Geld?

1102

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Soll 2023

121,05 Mrd €

+3,7 %+4,3 Mrd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

26,2 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 11

72,8 %

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ist 2023

121,55 Mrd €

+500,5 Mio € gegenüber dem Soll

18 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

18 von 18
  • Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung

    1102 636 81

    42,68 Mrd €

    35,3 %

  • Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung

    1102 636 83

    30,04 Mrd €

    24,8 %

  • Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung

    1102 636 84

    17,26 Mrd €

    14,3 %

  • Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet

    1102 636 82

    11,43 Mrd €

    9,4 %

  • Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    1102 632 01

    9,05 Mrd €

    7,5 %

  • Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung

    1102 636 16

    5,16 Mrd €

    4,3 %

  • Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV

    1102 636 12

    3,58 Mrd €

    3,0 %

  • Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX und Inklusionsbetrieben beschäftigten behinderten Menschen

    1102 636 85

    1,56 Mrd €

    1,3 %

  • Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit im Beitrittsgebiet

    1102 636 14

    91,0 Mio €

    0,1 %

  • Ausfinanzierung der Zusatzversorgung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

    1102 685 01

    86,0 Mio €

    0,1 %

  • Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

    1102 636 17

    67,5 Mio €

    0,1 %

  • Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen für den Barbetrag nach dem dritten Kapitel SGB XII

    1102 632 02

    24,0 Mio €

    0,0 %

  • Erstattung an die Deutsche Rentenversicherung Bund für Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Grundsicherung

    1102 636 02

    11,7 Mio €

    0,0 %

  • Digitale Rentenübersicht

    1102 636 06

    6,7 Mio €

    0,0 %

  • Bundesmittel für sonstige Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Absatz 1 Nr. 3 SGB VI

    1102 636 07

    5,0 Mio €

    0,0 %

  • Kosten der Nachversicherung gem. §§ 23 und 23a des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

    1102 636 04

    470 Tsd €

    0,0 %

  • Kosten der Nachversicherung gem. Art. 6 §§ 19 und 23 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes

    1102 636 03

    120 Tsd €

    0,0 %

  • Kosten bei Betriebsrentenkürzungen in Sicherungsfällen nach § 30 Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)

    1102 685 02

    50 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

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