1106
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Soll 2023
131,6 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,029 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 11
0,1 %
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ist 2023
490,0 Mio €
+358,4 Mio € gegenüber dem Soll
9 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme
1106 686 1399,2 Mio €
75,4 %
Beiträge an internationale Organisationen
1106 687 3126,2 Mio €
19,9 %
Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Arbeitskräfte aus der Europäischen Union
1106 684 313,8 Mio €
2,9 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
1106 547 11700 Tsd €
0,5 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1106 544 11550 Tsd €
0,4 %
Öffentlichkeitsarbeit
1106 542 11400 Tsd €
0,3 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1106 427 19301 Tsd €
0,2 %
Vermischte Personalausgaben
1106 459 19212 Tsd €
0,2 %
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik
1106 532 34210 Tsd €
0,2 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →