Wo ist mein Geld?

1112

Bundesministerium

Soll 2023

174,2 Mio €

+6,3 %+10,4 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,038 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 11

0,1 %

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ist 2023

168,8 Mio €

−5,4 Mio € gegenüber dem Soll

26 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

26 von 26
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1112 422 01

    66,4 Mio €

    38,1 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1112 428 01

    27,6 Mio €

    15,8 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1112 518 02

    21,3 Mio €

    12,2 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1112 544 01

    16,5 Mio €

    9,5 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1112 517 01

    11,7 Mio €

    6,7 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1112 532 01

    6,3 Mio €

    3,6 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1112 812 02

    5,7 Mio €

    3,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1112 427 09

    5,5 Mio €

    3,1 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1112 511 01

    3,3 Mio €

    1,9 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    1112 422 02

    2,4 Mio €

    1,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1112 812 01

    1,9 Mio €

    1,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    1112 525 01

    1,6 Mio €

    0,9 %

  • Dienstreisen

    1112 527 01

    1,3 Mio €

    0,7 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1112 539 99

    675 Tsd €

    0,4 %

  • Mieten und Pachten

    1112 518 01

    634 Tsd €

    0,4 %

  • Bezüge des Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen

    1112 421 01

    515 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1112 453 01

    300 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1112 514 01

    200 Tsd €

    0,1 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1112 547 11

    114 Tsd €

    0,1 %

  • Dienstreisen

    1112 527 11

    82 Tsd €

    0,0 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1112 427 19

    69 Tsd €

    0,0 %

  • Kosten der Tätigkeit der Bundeswahlbeauftragten oder des Bundeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Sozialversicherungsträger

    1112 412 01

    55 Tsd €

    0,0 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1112 519 01

    50 Tsd €

    0,0 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1112 514 11

    19 Tsd €

    0,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1112 511 11

    13 Tsd €

    0,0 %

  • Mieten und Pachten

    1112 518 11

    5 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →