Wo ist mein Geld?

1212

Bundesministerium

Soll 2023

166,3 Mio €

-1,0 %1,7 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,036 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 12

0,5 %

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Ist 2023

177,9 Mio €

+11,6 Mio € gegenüber dem Soll

21 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

21 von 21
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1212 422 01

    73,1 Mio €

    44,0 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1212 428 01

    38,9 Mio €

    23,4 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1212 518 02

    22,3 Mio €

    13,4 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1212 517 01

    5,1 Mio €

    3,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1212 511 01

    4,6 Mio €

    2,8 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1212 812 02

    4,1 Mio €

    2,5 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1212 812 01

    3,7 Mio €

    2,2 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1212 532 01

    2,9 Mio €

    1,7 %

  • Dienstreisen

    1212 527 01

    2,7 Mio €

    1,7 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1212 427 09

    2,1 Mio €

    1,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    1212 422 02

    1,4 Mio €

    0,8 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1212 519 01

    1,4 Mio €

    0,8 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1212 539 09

    874 Tsd €

    0,5 %

  • Aus- und Fortbildung

    1212 525 01

    746 Tsd €

    0,4 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1212 453 01

    481 Tsd €

    0,3 %

  • Bezüge des Bundesministers, der Parlamentarischen Staatssekretärin und der Parlamentarischen Staatssekretäre

    1212 421 01

    480 Tsd €

    0,3 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    1212 532 03

    404 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1212 514 01

    300 Tsd €

    0,2 %

  • Mieten und Pachten

    1212 518 01

    273 Tsd €

    0,2 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1212 711 01

    216 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1212 811 01

    117 Tsd €

    0,1 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →