1214
Bundesanstalt für Straßenwesen
Soll 2023
48,4 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,010 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 12
0,1 %
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ist 2023
50,6 Mio €
+2,2 Mio € gegenüber dem Soll
29 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1214 422 0111,0 Mio €
22,7 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1214 428 018,9 Mio €
18,4 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1214 518 024,7 Mio €
9,7 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1214 544 014,2 Mio €
8,6 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1214 427 093,4 Mio €
7,0 %
Zuschüsse für innovative Forschung zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur
1214 686 013,0 Mio €
6,2 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1214 517 012,0 Mio €
4,1 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1214 427 191,6 Mio €
3,2 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1214 428 111,4 Mio €
2,8 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
1214 547 111,3 Mio €
2,6 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1214 812 011,1 Mio €
2,4 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
1214 532 021,1 Mio €
2,3 %
Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte
1214 532 03980 Tsd €
2,0 %
Zuschüsse zur akademischen Nachwuchsförderung im Straßen- und Verkehrswesen
1214 685 02600 Tsd €
1,2 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1214 511 01596 Tsd €
1,2 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1214 812 02500 Tsd €
1,0 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1214 519 01402 Tsd €
0,8 %
Mieten und Pachten
1214 518 01359 Tsd €
0,7 %
Dienstreisen
1214 527 01350 Tsd €
0,7 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1214 532 01235 Tsd €
0,5 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
1214 514 01160 Tsd €
0,3 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1214 539 09157 Tsd €
0,3 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
1214 711 01150 Tsd €
0,3 %
Aus- und Fortbildung
1214 525 01140 Tsd €
0,3 %
Dienstreisen
1214 527 1190 Tsd €
0,2 %
Erwerb von Fahrzeugen
1214 811 0190 Tsd €
0,2 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1214 812 1140 Tsd €
0,1 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1214 453 0125 Tsd €
0,1 %
Vermischte Personalausgaben
1214 459 195 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →