1217
Eisenbahn-Bundesamt
Soll 2023
140,5 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,030 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 12
0,4 %
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ist 2023
137,7 Mio €
−2,8 Mio € gegenüber dem Soll
35 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1217 422 0154,3 Mio €
38,6 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1217 428 0123,8 Mio €
17,0 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1217 544 3118,4 Mio €
13,1 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1217 518 0213,0 Mio €
9,3 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1217 532 015,9 Mio €
4,2 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1217 517 013,9 Mio €
2,8 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1217 511 013,7 Mio €
2,7 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1217 427 093,4 Mio €
2,4 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1217 539 392,0 Mio €
1,5 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1217 812 021,5 Mio €
1,1 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1217 422 211,3 Mio €
0,9 %
Dienstreisen
1217 527 011,1 Mio €
0,8 %
Aus- und Fortbildung
1217 525 011,1 Mio €
0,8 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1217 812 311,0 Mio €
0,7 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1217 422 11948 Tsd €
0,7 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1217 422 31925 Tsd €
0,7 %
Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte
1217 422 02645 Tsd €
0,5 %
Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
1217 422 03563 Tsd €
0,4 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
1217 711 01503 Tsd €
0,4 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1217 539 09410 Tsd €
0,3 %
Erwerb von Fahrzeugen
1217 811 01359 Tsd €
0,3 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
1217 514 01327 Tsd €
0,2 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1217 453 01323 Tsd €
0,2 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1217 428 11224 Tsd €
0,2 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1217 428 21198 Tsd €
0,1 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1217 539 29170 Tsd €
0,1 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1217 539 19100 Tsd €
0,1 %
Dienstreisen
1217 527 1190 Tsd €
0,1 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1217 519 0170 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1217 812 0150 Tsd €
0,0 %
Dienstreisen
1217 527 3140 Tsd €
0,0 %
Aus- und Fortbildung
1217 525 3133 Tsd €
0,0 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
1217 684 0915 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1217 453 2110 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1217 453 115 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →