1219
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Soll 2023
116,7 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,025 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 12
0,3 %
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ist 2023
101,7 Mio €
−15,0 Mio € gegenüber dem Soll
32 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1219 428 0138,1 Mio €
32,7 %
Erwerb von Fahrzeugen
1219 811 0126,7 Mio €
22,9 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1219 422 0118,5 Mio €
15,8 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
1219 514 016,1 Mio €
5,2 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1219 518 025,1 Mio €
4,3 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1219 511 014,3 Mio €
3,7 %
Erstattung an das Institut für Ostseeforschung an der Universität Rostock
1219 632 012,7 Mio €
2,3 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1219 517 012,6 Mio €
2,3 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1219 812 011,5 Mio €
1,3 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1219 812 021,4 Mio €
1,2 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1219 427 091,3 Mio €
1,1 %
Beschaffung von Treibkörpern (Floats) für den Erhalt und Ausbau des mobilen, internationalen Ozeanbeobachtungssystems (ARGO-Messnetz)
1219 812 041,2 Mio €
1,0 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1219 544 011,1 Mio €
0,9 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1219 532 011,1 Mio €
0,9 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
1219 532 021,0 Mio €
0,9 %
Mieten und Pachten
1219 518 01837 Tsd €
0,7 %
Dienstreisen
1219 527 01603 Tsd €
0,5 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1219 422 21532 Tsd €
0,5 %
Aus- und Fortbildung
1219 525 01490 Tsd €
0,4 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1219 428 21476 Tsd €
0,4 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1219 519 01407 Tsd €
0,3 %
Kostenerstattung an Länder für die Durchführung von Kontrollen gemäß Bund-Länder-Vereinbarung (SOLAS-Übereinkommen)
1219 632 02162 Tsd €
0,1 %
Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Schiffsunfällen
1219 671 21120 Tsd €
0,1 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1219 539 09105 Tsd €
0,1 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1219 427 2985 Tsd €
0,1 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1219 453 0173 Tsd €
0,1 %
Dienstreisen
1219 527 2125 Tsd €
0,0 %
Zusammenarbeit europäischer meereskundlicher Institutionen im Hinblick auf Aufbau und Betrieb eines operationellen ozeanographischen Beobachtungssystems (EuroGOOS)
1219 687 0312 Tsd €
0,0 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1219 511 2112 Tsd €
0,0 %
Aus- und Fortbildung
1219 525 2110 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1219 453 213 Tsd €
0,0 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
1219 514 213 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →