Wo ist mein Geld?

1406

Materialerhaltung der Bundeswehr

Soll 2023

4,85 Mrd €

+5,1 %+235,9 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

1,1 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 14

9,7 %

Bundesministerium der Verteidigung

Ist 2023

5,34 Mrd €

+489,3 Mio € gegenüber dem Soll

8 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Erhaltung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät

    1406 553 11

    2,70 Mrd €

    55,7 %

  • Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials der Streitkräfte

    1406 553 07

    594,4 Mio €

    12,3 %

  • Erhaltung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sonstigem Marinegerät

    1406 553 10

    553,5 Mio €

    11,4 %

  • Erhaltung des Fernmeldematerials

    1406 553 04

    399,0 Mio €

    8,2 %

  • Erhaltung des Feldzeug- und Quartiermeistermaterials, ausgenommen Munition sowie Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterial

    1406 553 05

    372,1 Mio €

    7,7 %

  • Erhaltung der Munition und Ersatz von Munitionseinzelteilen

    1406 553 06

    160,2 Mio €

    3,3 %

  • Erhaltung des Sanitätsgeräts sowie Erneuerung der Vorräte an Einzelverbrauchsgütern Sanität

    1406 553 01

    68,0 Mio €

    1,4 %

  • Erhaltung der Bekleidung

    1406 553 03

    1,4 Mio €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →