Wo ist mein Geld?

1408

Unterbringung

Soll 2023

6,33 Mrd €

+5,6 %+334,5 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

1,4 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 14

12,6 %

Bundesministerium der Verteidigung

Ist 2023

7,10 Mrd €

+770,6 Mio € gegenüber dem Soll

27 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

27 von 27
  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1408 518 02

    2,70 Mrd €

    42,7 %

  • Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1408 558 11

    829,0 Mio €

    13,1 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1408 517 01

    739,0 Mio €

    11,7 %

  • Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder

    1408 632 01

    634,0 Mio €

    10,0 %

  • Absicherung von Liegenschaften

    1408 517 02

    588,0 Mio €

    9,3 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1408 558 13

    376,0 Mio €

    5,9 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1408 519 11

    129,3 Mio €

    2,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1408 812 01

    110,0 Mio €

    1,7 %

  • Bewirtschaftung Forsten

    1408 517 03

    57,0 Mio €

    0,9 %

  • Mieten und Pachten

    1408 518 01

    50,0 Mio €

    0,8 %

  • Nationale Anteile bei den Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms

    1408 558 12

    50,0 Mio €

    0,8 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1408 511 01

    27,0 Mio €

    0,4 %

  • Betreibermodelle im Liegenschaftsbereich

    1408 517 09

    10,5 Mio €

    0,2 %

  • Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und Werterstattungen nach § 61 Abs. 1 BHO für bundeseigene Grundstücke sowie Restwertentschädigungen

    1408 821 03

    9,1 Mio €

    0,1 %

  • Zuweisungen für Investitionen an die Länder

    1408 882 41

    3,7 Mio €

    0,1 %

  • Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen

    1408 891 41

    3,0 Mio €

    0,0 %

  • Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

    1408 883 41

    2,0 Mio €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1408 539 19

    1,6 Mio €

    0,0 %

  • Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Flug- und Truppenübungsplätzen

    1408 698 01

    1,5 Mio €

    0,0 %

  • Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bedarfsträger

    1408 893 41

    1,5 Mio €

    0,0 %

  • Zuwendungsbaumaßnahme Deutsches Marinemuseum

    1408 894 11

    1,1 Mio €

    0,0 %

  • Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken und Gleisabschnitten

    1408 682 01

    1,0 Mio €

    0,0 %

  • Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

    1408 686 01

    1,0 Mio €

    0,0 %

  • Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

    1408 883 02

    1,0 Mio €

    0,0 %

  • Zuweisungen für Straßenbaumaßnahmen des Bundes

    1408 741 41

    400 Tsd €

    0,0 %

  • Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Straßenunterhaltung

    1408 633 01

    350 Tsd €

    0,0 %

  • Erschließungsbeiträge

    1408 883 01

    200 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →