Wo ist mein Geld?

1501

Gesetzliche Krankenversicherung

Soll 2023

18,75 Mrd €

-62,7 %31,5 Mrd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

4,1 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 15

76,6 %

Bundesministerium für Gesundheit

Ist 2023

18,94 Mrd €

+185,8 Mio € gegenüber dem Soll

6 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds)

    1501 636 06

    14,50 Mrd €

    77,3 %

  • Ergänzender Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

    1501 636 08

    2,00 Mrd €

    10,7 %

  • Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen

    1501 636 03

    1,20 Mrd €

    6,4 %

  • Überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds

    1501 856 01

    1,00 Mrd €

    5,3 %

  • Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

    1501 632 01

    50,0 Mio €

    0,3 %

  • Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler

    1501 636 02

    80 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →