Wo ist mein Geld?

1502

Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung

Soll 2023

1,08 Mrd €

-67,0 %2,2 Mrd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,2 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 15

4,4 %

Bundesministerium für Gesundheit

Ist 2023

1,07 Mrd €

−7,8 Mio € gegenüber dem Soll

9 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung

    1502 636 03

    1,00 Mrd €

    92,4 %

  • Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge

    1502 681 01

    58,8 Mio €

    5,4 %

  • Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen

    1502 685 01

    9,2 Mio €

    0,9 %

  • Studien- und Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen

    1502 684 11

    3,8 Mio €

    0,4 %

  • Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz

    1502 636 01

    3,5 Mio €

    0,3 %

  • Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR

    1502 632 01

    3,2 Mio €

    0,3 %

  • Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland

    1502 687 12

    2,4 Mio €

    0,2 %

  • Projekte und Maßnahmen des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Stärkung der Berufsgruppe der Pflegekräfte

    1502 684 08

    900 Tsd €

    0,1 %

  • Pflegenetzwerk und Informationsmaßnahmen

    1502 531 11

    800 Tsd €

    0,1 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →