1502
Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung
Soll 2023
1,08 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
0,2 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 15
4,4 %
Bundesministerium für Gesundheit
Ist 2023
1,07 Mrd €
−7,8 Mio € gegenüber dem Soll
9 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung
1502 636 031,00 Mrd €
92,4 %
Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge
1502 681 0158,8 Mio €
5,4 %
Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen
1502 685 019,2 Mio €
0,9 %
Studien- und Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen
1502 684 113,8 Mio €
0,4 %
Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz
1502 636 013,5 Mio €
0,3 %
Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR
1502 632 013,2 Mio €
0,3 %
Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland
1502 687 122,4 Mio €
0,2 %
Projekte und Maßnahmen des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Stärkung der Berufsgruppe der Pflegekräfte
1502 684 08900 Tsd €
0,1 %
Pflegenetzwerk und Informationsmaßnahmen
1502 531 11800 Tsd €
0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →