Wo ist mein Geld?

1503

Prävention und Gesundheitsverbände

Soll 2023

3,76 Mrd €

-60,7 %5,8 Mrd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,8 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 15

15,4 %

Bundesministerium für Gesundheit

Ist 2023

1,84 Mrd €

−1,9 Mrd € gegenüber dem Soll

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2

    1503 684 07

    3,02 Mrd €

    80,4 %

  • Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus

    1503 684 03

    231,4 Mio €

    6,2 %

  • Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen an Einrichtungen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens

    1503 685 22

    157,2 Mio €

    4,2 %

  • Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen

    1503 531 07

    156,4 Mio €

    4,2 %

  • Öffentlichkeitsarbeit für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

    1503 531 08

    60,0 Mio €

    1,6 %

  • Entwicklung, Bereitstellung und Erprobung von bundeseinheitlichen digitalen Verfahren zum effektiven Infektionsschutz

    1503 686 22

    38,7 Mio €

    1,0 %

  • Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung

    1503 531 01

    21,4 Mio €

    0,6 %

  • Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs

    1503 531 03

    13,2 Mio €

    0,4 %

  • Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten

    1503 531 02

    12,6 Mio €

    0,3 %

  • Förderprogramm für Flug- und Seehäfen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

    1503 632 21

    10,0 Mio €

    0,3 %

  • Flächendeckender Auf- und Ausbau sowie Betrieb des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS)

    1503 685 21

    10,0 Mio €

    0,3 %

  • Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens

    1503 684 04

    5,0 Mio €

    0,1 %

  • Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit

    1503 684 02

    4,5 Mio €

    0,1 %

  • Prävention und Bekämpfung von Diabetes und anderen nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) außer Krebs

    1503 684 01

    3,0 Mio €

    0,1 %

  • Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens

    1503 684 14

    2,3 Mio €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1503 427 29

    2,1 Mio €

    0,1 %

  • Forschungsvorhaben zur Stärkung zukunftsfähiger Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

    1503 686 21

    2,0 Mio €

    0,1 %

  • Kosten der Einführung einer digitalen Einreiseanmeldung

    1503 684 05

    1,7 Mio €

    0,0 %

  • Nationales Gesundheitsportal

    1503 686 01

    1,5 Mio €

    0,0 %

  • Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen

    1503 531 05

    1,3 Mio €

    0,0 %

  • Zuschuss an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen

    1503 684 12

    831 Tsd €

    0,0 %

  • Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Begleitung zur Standardisierung und Interoperabilität

    1503 686 23

    750 Tsd €

    0,0 %

  • Zuschuss an die Aktion Psychisch Kranke e. V.

    1503 684 11

    691 Tsd €

    0,0 %

  • Zuschuss an die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.

    1503 684 13

    460 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →