Wo ist mein Geld?

1512

Bundesministerium

Soll 2023

145,3 Mio €

-3,1 %4,6 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,032 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 15

0,6 %

Bundesministerium für Gesundheit

Ist 2023

143,3 Mio €

−2,1 Mio € gegenüber dem Soll

42 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

42 von 42
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1512 422 01

    42,0 Mio €

    28,9 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1512 428 01

    26,1 Mio €

    17,9 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1512 518 02

    24,5 Mio €

    16,8 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1512 532 01

    14,1 Mio €

    9,7 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1512 517 01

    9,8 Mio €

    6,8 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1512 812 02

    9,3 Mio €

    6,4 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 61

    5,0 Mio €

    3,4 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 09

    4,4 Mio €

    3,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1512 511 01

    2,7 Mio €

    1,8 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1512 428 61

    1,7 Mio €

    1,2 %

  • Dienstreisen

    1512 527 01

    800 Tsd €

    0,6 %

  • Bezüge des Bundesministers, der Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staatssekretärs

    1512 421 01

    535 Tsd €

    0,4 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 99

    511 Tsd €

    0,4 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 19

    498 Tsd €

    0,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1512 422 61

    418 Tsd €

    0,3 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1512 711 01

    401 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1512 812 01

    360 Tsd €

    0,2 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 01

    300 Tsd €

    0,2 %

  • Mieten und Pachten

    1512 518 01

    226 Tsd €

    0,2 %

  • Aus- und Fortbildung

    1512 525 01

    225 Tsd €

    0,2 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1512 422 51

    214 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1512 812 62

    150 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 29

    114 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 39

    114 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 49

    114 Tsd €

    0,1 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 51

    110 Tsd €

    0,1 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1512 519 01

    107 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1512 514 01

    102 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1512 453 01

    100 Tsd €

    0,1 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 11

    70 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 29

    68 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 39

    68 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 49

    68 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigung für die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege

    1512 412 31

    43 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigungen für die Patientenbeauftragte oder den Patientenbeauftragten der Bundesregierung

    1512 412 41

    43 Tsd €

    0,0 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1512 428 51

    40 Tsd €

    0,0 %

  • Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    1512 422 03

    16 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Personalausgaben

    1512 459 59

    15 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1512 812 61

    13 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1512 812 52

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1512 812 51

    5 Tsd €

    0,0 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 59

    1 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →