1513
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Soll 2023
17,5 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,004 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 15
0,1 %
Bundesministerium für Gesundheit
Ist 2023
54,3 Mio €
+36,8 Mio € gegenüber dem Soll
20 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1513 428 017,1 Mio €
40,5 %
Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
1513 428 022,6 Mio €
15,0 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1513 422 012,3 Mio €
13,2 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1513 511 011,1 Mio €
6,2 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1513 518 02845 Tsd €
4,8 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1513 517 01625 Tsd €
3,6 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1513 428 51478 Tsd €
2,7 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1513 422 51427 Tsd €
2,4 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1513 532 01420 Tsd €
2,4 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1513 812 02350 Tsd €
2,0 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1513 539 99312 Tsd €
1,8 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
1513 532 02266 Tsd €
1,5 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1513 427 09262 Tsd €
1,5 %
Dienstreisen
1513 527 01250 Tsd €
1,4 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1513 427 5975 Tsd €
0,4 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
1513 547 5120 Tsd €
0,1 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1513 812 0120 Tsd €
0,1 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
1513 711 0115 Tsd €
0,1 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs
1513 687 096 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1513 453 013 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →