Wo ist mein Geld?

1612

Bundesministerium

Soll 2023

146,8 Mio €

+4,2 %+5,9 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,032 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 16

6,0 %

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Ist 2023

143,2 Mio €

−3,6 Mio € gegenüber dem Soll

20 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

20 von 20
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1612 422 01

    67,6 Mio €

    46,1 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1612 428 01

    22,3 Mio €

    15,2 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1612 518 02

    21,3 Mio €

    14,5 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1612 532 01

    8,0 Mio €

    5,5 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1612 517 01

    6,0 Mio €

    4,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1612 812 02

    5,4 Mio €

    3,7 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1612 427 09

    4,3 Mio €

    2,9 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1612 511 01

    4,2 Mio €

    2,9 %

  • Dienstreisen

    1612 527 01

    2,5 Mio €

    1,7 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1612 539 99

    1,2 Mio €

    0,8 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1612 519 01

    959 Tsd €

    0,7 %

  • Aus- und Fortbildung

    1612 525 01

    592 Tsd €

    0,4 %

  • Mieten und Pachten

    1612 518 01

    543 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1612 812 01

    540 Tsd €

    0,4 %

  • Bezüge der Bundesministerin, der Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staatssekretärs

    1612 421 01

    493 Tsd €

    0,3 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1612 711 01

    305 Tsd €

    0,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1612 453 01

    235 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1612 514 01

    131 Tsd €

    0,1 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1612 532 02

    61 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

    1612 684 09

    11 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →