Wo ist mein Geld?

1701

Gesetzliche Leistungen für die Familien

Soll 2023

12,00 Mrd €

+11,5 %+1,2 Mrd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

2,6 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 17

88,4 %

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ist 2023

11,04 Mrd €

−954,0 Mio € gegenüber dem Soll

9 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Elterngeld

    1701 681 02

    8,28 Mrd €

    69,0 %

  • Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz

    1701 681 13

    1,87 Mrd €

    15,6 %

  • Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes

    1701 632 07

    1,19 Mrd €

    9,9 %

  • Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG

    1701 681 11

    210,0 Mio €

    1,8 %

  • Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen

    1701 685 01

    170,3 Mio €

    1,4 %

  • Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes

    1701 636 11

    139,0 Mio €

    1,2 %

  • Einlage in die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

    1701 685 02

    96,0 Mio €

    0,8 %

  • Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

    1701 632 01

    42,7 Mio €

    0,4 %

  • Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz

    1701 862 01

    1,0 Mio €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →