Wo ist mein Geld?

1712

Bundesministerium

Soll 2023

105,7 Mio €

+20,8 %+18,2 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,023 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 17

0,8 %

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ist 2023

111,4 Mio €

+5,6 Mio € gegenüber dem Soll

19 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

19 von 19
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1712 422 01

    33,4 Mio €

    31,6 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1712 518 02

    22,8 Mio €

    21,6 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1712 428 01

    22,1 Mio €

    20,9 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1712 517 01

    6,5 Mio €

    6,2 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1712 532 01

    6,4 Mio €

    6,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1712 812 02

    5,6 Mio €

    5,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1712 511 01

    2,3 Mio €

    2,1 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1712 532 02

    1,8 Mio €

    1,7 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1712 427 09

    1,7 Mio €

    1,6 %

  • Dienstreisen

    1712 527 01

    1,0 Mio €

    0,9 %

  • Bezüge der Bundesministerin, der Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staatssekretärs

    1712 421 01

    529 Tsd €

    0,5 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1712 539 99

    386 Tsd €

    0,4 %

  • Aus- und Fortbildung

    1712 525 01

    367 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1712 812 01

    339 Tsd €

    0,3 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1712 547 01

    130 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1712 514 01

    130 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1712 453 01

    110 Tsd €

    0,1 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1712 711 01

    60 Tsd €

    0,1 %

  • Mieten und Pachten

    1712 518 01

    30 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →