Wo ist mein Geld?

2112

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Soll 2023

38,6 Mio €

+9,6 %+3,4 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,008 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 21

84,4 %

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Ist 2023

31,6 Mio €

−7,0 Mio € gegenüber dem Soll

18 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

18 von 18
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    2112 422 01

    24,9 Mio €

    64,6 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    2112 518 02

    3,4 Mio €

    8,9 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    2112 428 01

    3,1 Mio €

    8,1 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    2112 517 01

    2,0 Mio €

    5,3 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    2112 532 01

    1,3 Mio €

    3,4 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    2112 812 02

    1,2 Mio €

    3,1 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    2112 511 01

    1,1 Mio €

    2,9 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    2112 812 01

    300 Tsd €

    0,8 %

  • Dienstreisen

    2112 527 01

    298 Tsd €

    0,8 %

  • Aus- und Fortbildung

    2112 525 01

    212 Tsd €

    0,5 %

  • Bezüge der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

    2112 421 01

    200 Tsd €

    0,5 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    2112 539 99

    150 Tsd €

    0,4 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    2112 532 02

    110 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    2112 453 01

    100 Tsd €

    0,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    2112 422 02

    20 Tsd €

    0,1 %

  • Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    2112 422 03

    19 Tsd €

    0,0 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    2112 711 01

    17 Tsd €

    0,0 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    2112 427 09

    7 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →