Wo ist mein Geld?

2211

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Soll 2023

1,1 Mio €

0,0 %0 € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,000 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 22

6,9 %

Unabhängiger Kontrollrat

Ist 2023

645 Tsd €

−488 Tsd € gegenüber dem Soll

10 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Zuweisungen an den Versorgungsfonds

    2211 634 03

    609 Tsd €

    53,8 %

  • Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

    2211 526 02

    260 Tsd €

    22,9 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    2211 441 01

    106 Tsd €

    9,4 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    2211 424 01

    81 Tsd €

    7,1 %

  • Öffentlichkeitsarbeit

    2211 542 01

    20 Tsd €

    1,8 %

  • Veröffentlichungen und Fachinformationen

    2211 543 01

    20 Tsd €

    1,8 %

  • Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

    2211 545 01

    20 Tsd €

    1,8 %

  • Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften

    2211 443 01

    7 Tsd €

    0,6 %

  • Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

    2211 529 01

    5 Tsd €

    0,4 %

  • Unfallversicherung Bund und Bahn

    2211 452 02

    5 Tsd €

    0,4 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →