Wo ist mein Geld?

2301

Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit

Soll 2023

5,76 Mrd €

+7,3 %+391,7 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

1,2 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 23

47,3 %

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ist 2023

5,64 Mrd €

−113,6 Mio € gegenüber dem Soll

9 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse

    2301 896 11

    2,00 Mrd €

    34,7 %

  • Bilaterale Technische Zusammenarbeit

    2301 896 03

    1,91 Mrd €

    33,3 %

  • Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur

    2301 687 06

    1,24 Mrd €

    21,5 %

  • Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Darlehen

    2301 866 11

    344,0 Mio €

    6,0 %

  • Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen

    2301 896 01

    161,7 Mio €

    2,8 %

  • Berufliche Aus- und Fortbildung

    2301 685 01

    61,1 Mio €

    1,1 %

  • Förderung von Medien, Zugang zu Information und Meinungsfreiheit in Kooperationsländern

    2301 687 05

    30,0 Mio €

    0,5 %

  • Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz

    2301 681 02

    7,5 Mio €

    0,1 %

  • Internationale Zusammenarbeit mit Regionen für nachhaltige Entwicklung

    2301 896 06

    1,5 Mio €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →