Wo ist mein Geld?

2501

Bau- und Wohnungswesen

Soll 2023

5,51 Mrd €

+73,6 %+2,3 Mrd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

1,2 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 25

75,2 %

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Ist 2023

4,75 Mrd €

−766,2 Mio € gegenüber dem Soll

23 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

23 von 23
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

    2501 632 01

    2,90 Mrd €

    52,6 %

  • Sozialer Wohnungsbau

    2501 882 06

    1,28 Mrd €

    23,1 %

  • Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Baukindergeld)

    2501 893 05

    841,0 Mio €

    15,3 %

  • Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz

    2501 893 01

    215,0 Mio €

    3,9 %

  • Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von Bauaufgaben des Bundes entstehenden Kosten

    2501 632 03

    149,0 Mio €

    2,7 %

  • Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" der KfW-Bankengruppe

    2501 891 03

    70,3 Mio €

    1,3 %

  • Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich

    2501 686 81

    17,0 Mio €

    0,3 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    2501 544 81

    9,5 Mio €

    0,2 %

  • Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von Industriedenkmälern

    2501 893 06

    7,5 Mio €

    0,1 %

  • Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen

    2501 686 07

    6,0 Mio €

    0,1 %

  • Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich Hochbau

    2501 544 82

    4,0 Mio €

    0,1 %

  • Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise

    2501 893 04

    3,7 Mio €

    0,1 %

  • Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund

    2501 894 01

    3,2 Mio €

    0,1 %

  • Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe)

    2501 661 01

    2,6 Mio €

    0,0 %

  • Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin

    2501 671 01

    2,4 Mio €

    0,0 %

  • Bundesstiftung Baukultur

    2501 685 01

    1,9 Mio €

    0,0 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    2501 532 02

    1,8 Mio €

    0,0 %

  • Wohnungslosenberichterstattung nach § 8 WoBerichtsG - Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit

    2501 533 01

    1,0 Mio €

    0,0 %

  • Förderung des Normwesens

    2501 686 06

    809 Tsd €

    0,0 %

  • Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen

    2501 684 01

    697 Tsd €

    0,0 %

  • Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus

    2501 686 04

    330 Tsd €

    0,0 %

  • Förderung von Wettbewerben sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bauwesens

    2501 686 01

    250 Tsd €

    0,0 %

  • Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards)

    2501 532 04

    90 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →