Wo ist mein Geld?

2502

Stadtentwicklung und Raumordnung

Soll 2023

1,51 Mrd €

-1,3 %20,2 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,3 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 25

20,6 %

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Ist 2023

1,35 Mrd €

−157,5 Mio € gegenüber dem Soll

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung)

    2502 882 11

    790,0 Mio €

    52,3 %

  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

    2502 891 01

    228,4 Mio €

    15,1 %

  • Förderung von Modellprojekten Smart Cities

    2502 883 01

    125,3 Mio €

    8,3 %

  • Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

    2502 882 94

    80,0 Mio €

    5,3 %

  • Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus

    2502 882 93

    69,4 Mio €

    4,6 %

  • Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden

    2502 633 11

    65,0 Mio €

    4,3 %

  • Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Investitionspakt Sportstätten)

    2502 882 95

    60,5 Mio €

    4,0 %

  • Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung

    2502 893 52

    37,7 Mio €

    2,5 %

  • Nationale Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"

    2502 686 05

    15,2 Mio €

    1,0 %

  • Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

    2502 632 71

    11,2 Mio €

    0,7 %

  • Modellvorhaben "Miteinander im Quartier" - Förderung ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt

    2502 686 07

    4,1 Mio €

    0,3 %

  • Modellvorhaben der Raumordnung (Raumordnerisches Aktionsprogramm)

    2502 532 84

    3,2 Mio €

    0,2 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    2502 532 52

    3,2 Mio €

    0,2 %

  • Pilotprojekte

    2502 893 51

    3,2 Mio €

    0,2 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    2502 544 61

    2,7 Mio €

    0,2 %

  • Modellvorhaben

    2502 882 66

    2,7 Mio €

    0,2 %

  • Internationale Zusammenarbeit / Internationale Stadtentwicklungsinitiative

    2502 532 06

    2,4 Mio €

    0,2 %

  • Zuschüsse zum Betrieb

    2502 686 71

    1,6 Mio €

    0,1 %

  • Dialog und Vernetzung im Bereich Smart Cities

    2502 532 05

    1,3 Mio €

    0,1 %

  • Europäische Zusammenarbeit

    2502 686 81

    1,1 Mio €

    0,1 %

  • Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung"

    2502 686 02

    515 Tsd €

    0,0 %

  • Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

    2502 882 71

    505 Tsd €

    0,0 %

  • Internationale Zusammenarbeit - Zentrum für Architektur und Denkmalschutz zum Erhalt der Weißen Stadt Tel Aviv

    2502 687 01

    500 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an EU-Netzwerken für Stadtentwicklung

    2502 687 02

    202 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →