2511
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
Soll 2023
-28,4 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
-0,006 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 25
-0,4 %
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Ist 2023
11,0 Mio €
+39,4 Mio € gegenüber dem Soll
10 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zuweisungen an den Versorgungsfonds
2511 634 033,6 Mio €
0,0 %
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
2511 526 021,1 Mio €
0,0 %
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
2511 545 01744 Tsd €
0,0 %
Öffentlichkeitsarbeit
2511 542 01521 Tsd €
0,0 %
Veröffentlichungen und Fachinformationen
2511 543 01370 Tsd €
0,0 %
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften
2511 443 0198 Tsd €
0,0 %
Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen
2511 527 0365 Tsd €
0,0 %
Gerichts- und ähnliche Kosten
2511 526 0160 Tsd €
0,0 %
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
2511 529 0151 Tsd €
0,0 %
Globale Minderausgabe
2511 972 02-35,0 Mio €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →