Wo ist mein Geld?

2512

Bundesministerium

Soll 2023

113,0 Mio €

+365,4 %+88,8 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,025 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 25

1,5 %

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Ist 2023

49,2 Mio €

−63,8 Mio € gegenüber dem Soll

22 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

22 von 22
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    2512 422 01

    38,6 Mio €

    34,2 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    2512 518 02

    20,4 Mio €

    18,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    2512 812 02

    14,4 Mio €

    12,7 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    2512 517 01

    11,8 Mio €

    10,5 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    2512 532 01

    10,3 Mio €

    9,1 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    2512 428 01

    8,1 Mio €

    7,2 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    2512 511 01

    4,4 Mio €

    3,9 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    2512 539 09

    1,5 Mio €

    1,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    2512 812 01

    1,0 Mio €

    0,9 %

  • Bezüge der Bundesministerin, der Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staatssekretärs

    2512 421 01

    528 Tsd €

    0,5 %

  • Dienstreisen

    2512 527 01

    450 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    2512 811 01

    353 Tsd €

    0,3 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    2512 514 01

    260 Tsd €

    0,2 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    2512 519 01

    150 Tsd €

    0,1 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    2512 532 02

    142 Tsd €

    0,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    2512 525 01

    133 Tsd €

    0,1 %

  • Mieten und Pachten

    2512 518 01

    102 Tsd €

    0,1 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    2512 711 01

    80 Tsd €

    0,1 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    2512 547 01

    62 Tsd €

    0,1 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    2512 544 01

    31 Tsd €

    0,0 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    2512 532 03

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

    2512 684 09

    1 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →