Wo ist mein Geld?

3011

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Soll 2023

-563,7 Mio €

+0,1 %+733 Tsd € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

-0,122 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 30

-2,6 %

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ist 2023

102,4 Mio €

+666,1 Mio € gegenüber dem Soll

20 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

20 von 20
  • Versorgungsbezüge

    3011 432 57

    32,7 Mio €

    0,0 %

  • Zuweisungen an den Versorgungsfonds

    3011 634 03

    15,1 Mio €

    0,0 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    3011 446 57

    4,9 Mio €

    0,0 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    3011 441 01

    2,9 Mio €

    0,0 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    3011 424 01

    1,6 Mio €

    0,0 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    3011 434 57

    1,4 Mio €

    0,0 %

  • Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen

    3011 431 57

    886 Tsd €

    0,0 %

  • Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten

    3011 632 57

    538 Tsd €

    0,0 %

  • Öffentlichkeitsarbeit

    3011 542 01

    400 Tsd €

    0,0 %

  • Veröffentlichungen und Fachinformationen

    3011 543 01

    380 Tsd €

    0,0 %

  • Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

    3011 526 02

    277 Tsd €

    0,0 %

  • Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften

    3011 443 01

    240 Tsd €

    0,0 %

  • Gerichts- und ähnliche Kosten

    3011 526 01

    125 Tsd €

    0,0 %

  • Unfallversicherung Bund und Bahn

    3011 452 02

    60 Tsd €

    0,0 %

  • Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen

    3011 527 03

    50 Tsd €

    0,0 %

  • Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

    3011 529 01

    35 Tsd €

    0,0 %

  • Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften

    3011 443 57

    2 Tsd €

    0,0 %

  • Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016

    3011 972 06

    -63,4 Mio €

    0,0 %

  • Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag

    3011 972 04

    -82,5 Mio €

    0,0 %

  • Globale Minderausgabe

    3011 972 01

    -479,3 Mio €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →