Wo ist mein Geld?

3012

Bundesministerium

Soll 2023

157,8 Mio €

+2,4 %+3,8 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,034 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 30

0,7 %

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ist 2023

144,7 Mio €

−13,1 Mio € gegenüber dem Soll

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    3012 422 01

    77,2 Mio €

    48,9 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    3012 428 01

    24,9 Mio €

    15,8 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    3012 518 02

    19,4 Mio €

    12,3 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    3012 517 01

    8,3 Mio €

    5,2 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    3012 532 01

    6,2 Mio €

    4,0 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    3012 427 09

    5,8 Mio €

    3,7 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    3012 812 02

    5,5 Mio €

    3,5 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    3012 511 01

    3,4 Mio €

    2,2 %

  • Dienstreisen

    3012 527 01

    2,6 Mio €

    1,6 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    3012 422 02

    947 Tsd €

    0,6 %

  • Aus- und Fortbildung

    3012 525 01

    930 Tsd €

    0,6 %

  • Bezüge der Bundesministerin und der Parlamentarischen Staatssekretäre

    3012 421 01

    533 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    3012 812 01

    515 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    3012 453 01

    384 Tsd €

    0,2 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    3012 539 99

    375 Tsd €

    0,2 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    3012 519 01

    200 Tsd €

    0,1 %

  • Mieten und Pachten

    3012 518 01

    171 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    3012 514 01

    155 Tsd €

    0,1 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    3012 711 01

    100 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    3012 811 01

    80 Tsd €

    0,1 %

  • Aufwandsentschädigung für die Beauftragte für soziale Innovationen

    3012 412 21

    42 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    3012 539 19

    30 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigung für den Innovationsbeauftragten "Grüner Wasserstoff"

    3012 412 11

    24 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    3012 539 29

    20 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →