3205
Verzinsung
Soll 2023
38,63 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
8,4 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 32
95,3 %
Bundesschuld
Ist 2023
37,73 Mrd €
−901,1 Mio € gegenüber dem Soll
13 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und Darlehen
3205 575 0915,83 Mrd €
41,0 %
Zinsen für Bundesanleihen
3205 575 0112,59 Mrd €
32,6 %
Zinsen gem. § 4 des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG)
3205 575 088,16 Mrd €
21,1 %
Zinsen für das Kassenmanagement des Bundes
3205 575 211,39 Mrd €
3,6 %
Zinsen für Schuldscheindarlehen
3205 575 04249,8 Mio €
0,6 %
Zinsen für Bundesschatzanweisungen
3205 575 05192,9 Mio €
0,5 %
Zinsen für Grüne Bundeswertpapiere
3205 575 1175,5 Mio €
0,2 %
Zahlungen an die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH -
3205 541 0265,4 Mio €
0,2 %
Zinsen für Bundesobligationen
3205 575 0352,2 Mio €
0,1 %
Zinsen für Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank und nach dem Umstellungsergänzungsgesetz sowie Rentenausgleichsforderungen zur Aufbesserung von Versicherungsleistungen
3205 573 1441,6 Mio €
0,1 %
Ausgaben aus Anlass der Beschaffung von Mitteln im Wege des Kredits
3205 541 0122,2 Mio €
0,1 %
Zinsen für Wertpapierpensionsgeschäfte zur Haushaltsfinanzierung
3205 575 128,4 Mio €
0,0 %
Diskont für Unverzinsliche Schatzanweisungen
3205 575 06-40,0 Mio €
-0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →