Wo ist mein Geld?

6067

Sonstige Versorgungsausgaben

Soll 2023

2,49 Mrd €

+0,7 %+17,7 Mio € zu 2022

Anteil am Bundeshaushalt

0,5 %

von 461,2 Mrd €

Anteil an 60

8,6 %

Allgemeine Finanzverwaltung

Ist 2023

2,44 Mrd €

−51,6 Mio € gegenüber dem Soll

32 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

32 von 32
  • Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen

    6067 636 42

    930,0 Mio €

    37,4 %

  • Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und ihre Hinterbliebenen

    6067 636 43

    890,0 Mio €

    35,8 %

  • Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinterbliebenen

    6067 636 45

    470,0 Mio €

    18,9 %

  • Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Zollverwaltung der DDR und ihre Hinterbliebenen

    6067 636 44

    74,0 Mio €

    3,0 %

  • Nachversicherungen

    6067 636 32

    28,0 Mio €

    1,1 %

  • Versorgungsbezüge

    6067 437 31

    23,0 Mio €

    0,9 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Länder sowie Zuschüsse und Zulagen an die Länder

    6067 632 21

    15,0 Mio €

    0,6 %

  • Erstattungen an Rentenversicherungsträger für Aufwendungen gemäß § 290a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)

    6067 636 23

    14,0 Mio €

    0,6 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    6067 446 31

    12,0 Mio €

    0,5 %

  • Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee

    6067 439 41

    8,3 Mio €

    0,3 %

  • Versorgungsbezüge

    6067 437 21

    5,0 Mio €

    0,2 %

  • Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs

    6067 439 42

    3,4 Mio €

    0,1 %

  • Nachversicherungen

    6067 636 22

    3,4 Mio €

    0,1 %

  • Erstattung von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenversicherung Bund

    6067 636 41

    2,3 Mio €

    0,1 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Länder sowie Zuschüsse und Zulagen an die Länder

    6067 632 31

    2,2 Mio €

    0,1 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    6067 446 21

    1,7 Mio €

    0,1 %

  • Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS

    6067 439 44

    1,6 Mio €

    0,1 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    6067 434 31

    1,2 Mio €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Gemeinden und Gemeindeverbände

    6067 633 21

    900 Tsd €

    0,0 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    6067 434 21

    800 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche sowie Zuschüsse und Zulagen an sonstige Bereiche

    6067 671 31

    700 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche sowie Zuschüsse und Zulagen an sonstige Bereiche

    6067 671 21

    600 Tsd €

    0,0 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    6067 446 11

    260 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Gemeinden und Gemeindeverbände

    6067 633 31

    220 Tsd €

    0,0 %

  • Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Zollverwaltung der DDR

    6067 439 43

    200 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie Zuschüsse und Zulagen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit

    6067 636 31

    120 Tsd €

    0,0 %

  • Versorgungsbezüge

    6067 432 11

    110 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie Zuschüsse und Zulagen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit

    6067 636 21

    100 Tsd €

    0,0 %

  • Versorgung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes

    6067 437 22

    80 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Zweckverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Zweckverbände

    6067 637 31

    60 Tsd €

    0,0 %

  • Beteiligung an den Versorgungslasten der Zweckverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Zweckverbände

    6067 637 21

    50 Tsd €

    0,0 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    6067 434 11

    10 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

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