6067
Sonstige Versorgungsausgaben
Soll 2023
2,49 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
0,5 %
von 461,2 Mrd €
Anteil an 60
8,6 %
Allgemeine Finanzverwaltung
Ist 2023
2,44 Mrd €
−51,6 Mio € gegenüber dem Soll
32 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen
6067 636 42930,0 Mio €
37,4 %
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und ihre Hinterbliebenen
6067 636 43890,0 Mio €
35,8 %
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinterbliebenen
6067 636 45470,0 Mio €
18,9 %
Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Zollverwaltung der DDR und ihre Hinterbliebenen
6067 636 4474,0 Mio €
3,0 %
Nachversicherungen
6067 636 3228,0 Mio €
1,1 %
Versorgungsbezüge
6067 437 3123,0 Mio €
0,9 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Länder sowie Zuschüsse und Zulagen an die Länder
6067 632 2115,0 Mio €
0,6 %
Erstattungen an Rentenversicherungsträger für Aufwendungen gemäß § 290a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
6067 636 2314,0 Mio €
0,6 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
6067 446 3112,0 Mio €
0,5 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee
6067 439 418,3 Mio €
0,3 %
Versorgungsbezüge
6067 437 215,0 Mio €
0,2 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs
6067 439 423,4 Mio €
0,1 %
Nachversicherungen
6067 636 223,4 Mio €
0,1 %
Erstattung von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenversicherung Bund
6067 636 412,3 Mio €
0,1 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Länder sowie Zuschüsse und Zulagen an die Länder
6067 632 312,2 Mio €
0,1 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
6067 446 211,7 Mio €
0,1 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS
6067 439 441,6 Mio €
0,1 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
6067 434 311,2 Mio €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Gemeinden und Gemeindeverbände
6067 633 21900 Tsd €
0,0 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
6067 434 21800 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche sowie Zuschüsse und Zulagen an sonstige Bereiche
6067 671 31700 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche sowie Zuschüsse und Zulagen an sonstige Bereiche
6067 671 21600 Tsd €
0,0 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
6067 446 11260 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Gemeinden und Gemeindeverbände
6067 633 31220 Tsd €
0,0 %
Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Zollverwaltung der DDR
6067 439 43200 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie Zuschüsse und Zulagen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit
6067 636 31120 Tsd €
0,0 %
Versorgungsbezüge
6067 432 11110 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie Zuschüsse und Zulagen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit
6067 636 21100 Tsd €
0,0 %
Versorgung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes
6067 437 2280 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Zweckverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Zweckverbände
6067 637 3160 Tsd €
0,0 %
Beteiligung an den Versorgungslasten der Zweckverbände sowie Zuschüsse und Zulagen an die Zweckverbände
6067 637 2150 Tsd €
0,0 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
6067 434 1110 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2023 (Soll) · Stand 15.07.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 15.07.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →